Hauseigentümer? Fragebogen nicht vergessen
Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz? Wenn JA, dann müssen Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung bei Ihrem Finanzamt abgeben. Aktuelle Marktpreise für Immobilien spielen dabei keine oder nur eine untergeordnete Rolle.
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten, entweder
- holen Sie sich das Formular beim Finanzamt ab (ab 1.Juli) und füllen es aus
- oder registrieren sich online bei Mein ELSTER und füllen das Formular am PC oder Tablet aus
Da Sie sowohl die letzte Steuer-Erklärung als auch einige Daten zu Ihrem Grundstück und Haus benötigen, ist es sinnvoll, diese Arbeit zu Hause in aller Ruhe durchzuführen. Dabei kann Ihnen auch eine vertrauenswürdige Person helfen.
Registrierung bei Mein ELSTER
In einem Video der Finanzämter (Link) wird erklärt, was es mit der Grundsteuerreform auf sich hat und wie betroffene Personen ab 01.07.2022 ihre Erklärung dazu bei Mein ELSTER abgeben können.
Falls Sie sich für den direkten Online-Weg entschieden haben und noch nicht bei Mein ELSTER registriert sind, sollten Sie sich jetzt registrieren. Denn der Registrierungsprozess dauert Zeit, bis Sie zur Nutzung frei geschaltet sind.
Weitere detaillierte Informationen
Näheres finden Sie im Internet auf ELSTER, dem Portal der Finanzämter >> Link
oder für Schleswig-Holsteiner auf der Seite unserer Landesregierung hier >> Link
Wer Probleme beim Ausfüllen des Online-Formulars auf ELSTER sollte sich auf alle Fälle die detaillierte Klickanleitung der Landesregierung ansehen bzw runter laden >> Klickanleitung.
Hinweis: Bei Unterstützungen haben wir festgestellt, dass vor allem die Felder mit der Beschriftung „Zähler“ und „Nenner“ Schwierigkeiten bereiten. Hierbei geht es um ihren Anteil an dem Besitz bzw Grundstück, die Angabe erfolgt als Bruch (z.B. bei vollständigem Besitz eines Paares gem. Grundbuch, sind das 100% bzw als Bruch 1/1. Allerdings wird im zweiten Formular für das Wohngebäude dieses für die Partner aufgeteilt, in diesem Fall sind 50% dann als Bruch 1/2). Die Ziffern des Bruches sollen im Formular in getrennte Felder, jeweils als Zähler (erste Zahl vor „/“) und Nenner (zweite Zahl hinter dem „/“) benannt, eingegeben werden.